Zum Jahresbeginn 2018 trat die Neufassung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in Kraft. Betriebe ohne oder mit nur wenigen weiblichen Beschäftigten haben die Rechtsnorm oft nicht weiter beachtet. Aber das war zu kurz gedacht. Denn auch Betriebe ohne weibliche Mitarbeiter müssen spätestens bis zum 1. Januar 2019 alle Gefährdungsbeurteilungen um Gefährdungen für schwangere oder stillende Frauen ergänzen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 5000€. Für weitere Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
20.11.2018 By Kommentar verfassen
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