Wir erstellen Ihnen Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Maschinen etc. – angepasst an Ihr Arbeitsumfeld.
Gemäß §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gehört das Erstellen von Betriebsanweisungen in Deutschland zu den allgemeinen Pflichten eines jeden Arbeitgebers.
Betriebsanweisungen sollen den Arbeitgeber dabei unterstützen, seine Arbeitsplätze sicher zu gestalten und somit Betriebsunfälle zu vermeiden. Fehlende Betriebsanweisungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und hohe Bußgelder mit sich ziehen!
Des weiteren dienen Betriebsanweisungen auch als Ergänzung zur jährlichen Arbeitssicherheitsunterweisung.
Anforderungen an Betriebsanweisungen
Wie bereits erwähnt, gilt es bei der Erstellung von Betriebsanweisungen einige Sachen zu beachten. Damit jeder Beschäftigte eine Betriebsanweisung verstehen und anwenden kann, sollten die folgenden Punkte unbedingt berücksichtigt werden:
- Eine Betriebsanweisung muss zwingend schriftlich erfolgen.
- Die Betriebsanweisung muss in verständlicher Form und Sprache der Mitarbeiter verfasst werden.
- Eine Betriebsanweisung muss für einen klar definierten Arbeitsbereich erstellt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass für jede Beschäftigtengruppe eine separate Betriebsanweisung erstellt werden muss.
- Eine Betriebsanweisung muss so deutlich wie möglich verfasst werden, sodass praktische Arbeitsschritte oder Verhalten daraus abgeleitet werden können. Aus diesem Grund, sollten nur spezifische Gefahren und Maßnahmen verdeutlicht werden.
- Eine Betriebsanweisung darf nicht zeitlich begrenzt sein.
- Bei der Erstellung von Betriebsanweisung sollte auf den grafischen und inhaltlichen Standard geachtet werden. In der Praxis hat sich beispielsweise “Blau” für die Bedienung von Maschinen, “Grün” für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und “Orange” für die Verwendung von Gefahrstoffen bewährt.
- Um die Verständlichkeit von Betriebsanweisungen zu erhöhen, empfiehlt es sich übliche Piktogramme des entsprechenden Arbeitsbereichs zu verwenden.
Gerne verraten wir in einem persönlichen Gespräch, wie wir gemeinsam in Ihrer Firma für einen wirksamen Arbeitsschutz sorgen.