Was ändert sich am LUV-Modell ?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Unternehmer verpflichtet, für seine Mitarbeiter eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.
Die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz 1.2 (VSG 1.2) regelt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den Betrieben. Zum 1. Januar 2018 sind einige Änderungen in Kraft getreten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
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