So halten Sie den neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard ein!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Maßnahmen haben das Ziel, die Infektionskette zu unterbrechen und die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern.

Beachten Sie daher unbedingt Ihre Pflicht:

Sie als Arbeitgeber sind für die Schutzmaßnahmen verantwortlich!

So halten Sie den neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ein:

•         Gemäß Regel 1: Infektionsschutzscheibe mit Durchreiche aufstellen. So schützen Sie Ihre Mitarbeiter an Theken und Kassenbereichen.

•         Gemäß Regel 8: Bodenmarkierungen und Absperrungen anbringen. Damit können die Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern aufgezeigt und eingehalten werden.

•         Gemäß Regel 16: Kennzeichen nutzen. So erinnern Sie an die Hygienemaßnahmen und neue Verhaltensrichtlinien.

Die vollständige Auflistung aller technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen finden Sie auf www.bmas.de.

Gerne stehen ich Ihnen als persönlicher Berater für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund !

Freundliche Grüße aus Ibbenbüren
Andre Egelkamp

Infografik: Gesundheit geht vor

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