Der Frühling bringt uns Licht, Sonne, Wärme und verbunden damit auch die UV-Strahlung. Eine zu hohe UV-Belastung kann zu Haut- und Augenschäden führen und das Immunsystem schwächen. Um dies zu vermeiden, ist der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten die im freien Arbeiten verpflichtet, Sonnenstrahlung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, geeignete Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip abzuleiten und die Beschäftigten zu unterweisen.
Hier ein paar wichtige Tipps zur Anwendung von UV-Schutzmitteln
- Einige UV-Schutzmittel müssen mindestens 30 Minuten vor der UV-Exposition angewendet werden, andere sind sofort wirksam. Die Herstellerangaben sollten beachtet werden.
- UV-Schutzmittel müssen gleichmäßig auf die trockenen Haut aufgetragen werden. Bei Anwendung auf nasser und verschwitzter Haut kann das Sonnenschutzmittel in der Regel nicht gut genug einziehen.
- UV-Schutzmittel müssen großzügig aufgetragen werden (2 mg/m²), um die maximale Schutzwirkung zu erhalten.
- UV-Schutzmittel müssen mehrmals täglich aufgetragen werden, um den Schutz aufrecht zu erhalten.
- Stirn, Wangen, Nase und Ohren sind besonders sorgfältig einzucremen.
- Für den Augenbereich und die Lippen sollten speziell dafür geeignete UV-Schutzmittel, zum Beispiel in Form von Sticks verwendet werden.
- UV-Schutzmittel ziehen nicht in Haare ein. Wenn das UV-Schutzmittel in die Augenbrauen oder in das Kopfhaar gelangt, kann es beim Schwitzen in die Augen fließen und Brennen verursachen.
Denken Sie daran:
Ein zuviel an Sonnenstrahlung kann der Gesundheit schaden – sofort, aber auch langfristig.
Bleiben Sie gesund !
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