Sicherheitsdatenblätter

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Wie steht es mit den Sicherheitsdatenblättern ?

Sicherheitsdatenblätter werden von den Inverkehrbringern vielfach noch nicht mit der erforderlichen Sorgfalt und Richtigkeit erstellt.

Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben zum Sicherheitsdatenblatt:
Probleme sind bei der Umsetzung der Vorgaben zum Sicherheitsdatenblatt und bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblätter vorhanden. Diese äußern sich u.a. darin, dass bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung und der EU Arbeitsstoff-Richtlinie, im Hinblick auf die Ermittlungs- und Überwachungspflichten, der Gefährdungsbeurteilung sowie dem Ergreifen der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahen, gerade die Klein- und Mittelbetriebe Probleme haben, sich Informationen zu beschaffen über:

  • gefährliche Inhaltsstoffe und deren Einstufung
  • Freisetzung bzw. Bildung von gefährlichen Stoffen bei der Verwendung geeigneter Schutzmaßnahme
  • Ersatzstoffe

Die Höhe der zu erwartenden Exposition bei der üblichen Verwendung und der resultierenden Einhaltung / Überschreitung von Grenzwerten. Häufig werden Sicherheitsdatenblätter mit unkonkreten, unzureichenden oder falschen Inhalten erstellt. Daneben gibt es Hinweise zu klären, die strukturelle Probleme bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblätter im Hinblick auf Aufbau- und Ablauforganisationen, bei der Festlegung der Verantwortlichkeiten, fehlenden Informationen sowie einen mangelnden Informationsfluss bei den Inverkehrbringern als Ursachen für unzureichende Sicherheitsdatenblätter vermuten ließen.

Ziele:

Mit der Durchführung der Aktion wurden folgende Ziele verfolgt:

  • Die Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern als wichtiges Instrumentarium des Arbeitsschutzes insbesondere in Klein- und Mittelbetriebe hervorheben.
  • Den Herstellern/Inverkehrbringern von Chemikalien die Bedeutung der einzelnen Angaben im Sicherheitsdatenblatt für den Kunden zu vermitteln, d.h. die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern zu sensibilisieren, diese im Hinblick auf den Arbeitsschutz und die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung inhaltlich informativer, konkreter, praxisnäher und aktueller für den Anwender zu gestalten. Empfehlungen zu geben, zukünftig alle Angaben für die Gefährdungsbeurteilung in das Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen.
  • Gegebenenfalls Betriebe für Untersuchungen zu einzelnen Schritten der Gefährdungsbeurteilung zu gewinnen, wie z.B. Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, Erarbeitung von verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK, nach TRGS 420), Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)Die Betriebe von der Wichtigkeit konkreter praxisgerechter Angaben, insbesondere PSA, zu überzeugen.
  • Gute Sicherheitsdatenblätter als Wettbewerbsfaktor hervorheben
  • Vorschläge für übersichtliche, verständliche und praxisgerechte Sicherheits-datenblätter zu erstellen (Verbesserungen im Technischen Regelwerk oder von gesetzlichen Qualitätsvorgaben, z.B. Sachkunde für die Ersteller)
  • die Entwicklung von sicheren Produkten, für die die Mindestmaßnahmen nach TRGS 500 ausreichend sind, anregen.

Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Auswertung der Sicherheitsdatenblätter sowie in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz.
Wir erstellen das Gefahrstoffverzeichnis und die zugehörige Betriebsanweisungen für Arbeitsbereiche, in denen der Gefahrstoff gehandhabt wird.
Wir erstellen für Sie individuelle Betriebsanweisungen und führen für Sie die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten durch.

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