Pflichten des Unternehmers

Pflichten des Unternehmers im Arbeitsschutz

Als ausgewiesener Experte rund um das Thema Arbeitsschutz helfe ich Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der zahlreichen Vorschriften zu Brandschutz bzw. Brandschutzvorschriften, Ladungssicherung, Büroarbeitsplatz etc.! Die Sicherheitsvorschriften im Betrieb sind vielfach für Unternehmen kaum überschaubar. Mit mir an Ihrer Seite meistern Sie diesen Dschungel der Vorschriften und können sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Was kommt auf den Unternehmer zu?

Betreuung BGV A2 – Sicherheitsfachkräfte / Sicherheitsfachkraft
(bisher BGV A6/A7)

§2 Bestellung

(1) Der Unternehmer, welcher Versicherte beschäftigt, hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §3 und §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen.

(2) Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach
Anlage 1.

(3) Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Mindesteinsatzzeiten nach Anlage 2.

(4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe der Anlage 3 ein alternatives Betreuungsmodell wählen, wenn er aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten bis zu 30 bzw. 50 beträgt. Zur Erfüllung der o.g. gesetzlichen Forderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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