Brandschutzkonzept

Brandschutzverordnung und Arbeitssicherheit

Der Brandschutzbeauftragte erstellt Ihr Brandschutzkonzept und ist u. a. zuständig für die Überwachung der Feuermelde- und Alarmeinrichtungen, baulichen Brandschutz, Flucht- und Rettungswege , Brandschutzordnung, Feuerwehrplan, Feuerlöschübungen etc.

Ihr Vorteil:

  • Minimierung des Risikos eines Verlustes durch Feuer
  • Optimierter Schutz Ihrer wertvollen Gebäude, Anlagen und Betriebsmittel
  • Gegebenenfalls Vorteile bei der Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Unsere Leistungen:

Organisatorischer Brandschutz:
Betriebsüberwachung, Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung bei der Erstellung und Einführung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen, Mitarbeiterschulungen oder innerbetrieblichen Erlaubnisverfahren für Schweiß-, Brennschneid- und Trennschleifarbeiten (Feuererlaubnisscheinverfahren)

Bauliches Brandschutzkonzept:
Sicherheitstechnische Überprüfung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und Beratung des Managements hinsichtlich der einschlägigen Anforderungen aus dem Baurecht, wie z. B. der Flucht- und Rettungswege, Feuerschutzabschlüsse, Sicherheitsbeleuchtung, etc.

Technisches Brandschutzkonzept:
Überprüfung der technischen Brandschutzmaßnahmen und Beratung des Managements bezüglich der Branderkennung, Brandmeldung, Hausalarmierung und der Brandbekämpfung (z. B. Ausrüstung mit Handfeuerlöschgeräten)

Betriebliches Brandschutzkonzept:
Betreuung des Betriebes bezüglich des Einsammelns von Abfällen und Tabakresten, der Abfallentsorgung, des Betriebs von Abstell- und Lagerräumen, des Betriebs von Heiz-, Koch-, Wärme-, oder Siedefettgeräte (Friteusen) sowie der Einhaltung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)

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