Betreuung vor Ort

Arbeitsschutzberatung vor Ort

Das Arbeitssicherheitsgesetz „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte / Sicherheitsfachkraft“ (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 „Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitsfachkraft“ (früher BGV A6) fordern von den Unternehmen die Bestellung von Sicherheitsfachkräften.

Betreuung DGUV V2 – Sicherheitsfachkräfte / Sicherheitsfachkraft

Das Bundesgebiet wurde aufgeteilt. Bei der Aufteilung wurde die Verteilung unserer zu betreuenden Unternehmen im Bundesgebiet berücksichtigt. Somit wird eine flächendeckende, regelmäßige Betreuung gewährleistet.

Dies verkürzt die Fahrzeiten und erhöht die Zeiten, die unsere Sichehrheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte / Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.

Jedes Unternehmen hat somit einen festen Ansprechpartner im Außendienst, der auf kurzem Wege zu erreichen ist. So werden durch einen engeren Kontakt die Bearbeitungszeiten für die anstehenden Maßnahmen verkürzt. Wir erreichen Sie somit kurzfristig in den Ortschaften:

Hopsten, Schapen, Recke, Steinbeck, Uffeln, Hörstel, Riesenbeck, Dreierwalde, Bevergern, Brochterbeck, Laggenbeck, Tecklenburg, Ibbenbüren, Mettingen, Saerbeck, Westerkappeln, Rheine, Greven, Dörenthe, Voltlage, Emsdetten, Neuenkirchen, Nordhorn, Schüttorf

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