Die neue Betriebssicherheitsverordnung

BetrSichV
Es ist soweit: Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist in Kraft.

Am 27.09.2002 wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erlassen. Diese wurde am 01.06.2015 durch die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) abgelöst. Die Fassung von 2002 wurde nur leicht geändert was bei der neuen Verordnung nicht der Fall ist. Hier wurde sowohl konzeptionell wie auch strukturell auf andere Grundlagen gebaut.

Hierzu gehört:

– Vereinfachtes Maßnahmekonzept
– Vermeidung von Unfallschwerpunkten
– Neue Anforderungen an Arbeitsmittel
– Vermeidung von Doppelregelungen
– Verringerung von psychischer Belastung und Beachtung ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
– Prüfplakete für Aufzüge wird eingeführt

Fazit:

Durch die neue BetrSichV erhalten wir eine vereinfachte Struktur die zu erfüllende Anforderungen für die Arbeitgeber transparenter macht.
Gerne berate ich Sie ausführlich zum Thema BetrSichV und die damit verbundenen Anforderungen.